Das ABC der Werbungskosten

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18 MrzDas ABC der Werbungskosten

Arbeitsmittel und Absetzung für Abnutzung
Wirtschaftsgüter wie z.B. PC, Laptop oder Schreibtisch, die ein Steuerpflichtiger überwiegend beruflich nutzt, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wirtschaftsgüter bis 410,00 € Netto (Brutto: 487,90 €) können im Jahr der Anschaffung sofort zum Abzug gebracht werden. Anschaffungen über den vorgenannten Betrag sind auf die Nutzungsdauer (bei PC z.B. 3 Jahre) zu verteilen. Im Jahr der Anschaffung sind nur zeitanteilige Abschreibungen nach Monaten möglich. Bei der Veräußerung des beruflich genutzten Arbeitsmittels ist der Erlös nicht dem Bruttolohn hinzuzurechnen.

Arbeitsgerichtsprozess
Sind Ihnen Kosten für einen Arbeitsgerichtsprozess entstanden, können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden. Denken Sie hierbei bitte auch an die Ihnen entstandenen Fahrtkosten zum Rechtsanwalt und Gericht und gegebenenfalls an eventuell entstandene Verpflegungsmehraufwendungen.

Arbeitsplatzsuche
Kosten für die Arbeitsplatzsuche sind z.B. Anzeigen, Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Übernachtungskosten. Entsteht hierdurch ein Verlust, da z.B. im Jahr der Bewerbung kein Bruttolohn vereinnahmt wurde, ist beim Finanzamt die Steuererklärung trotzdem einzureichen. Der Verlust wird festgestellt und entweder ein Jahr zurück getragen oder in zukünftigen Jahren mit dem dann verdienten Bruttolohn verrechnet.

BahnCard
Wird die BahnCard zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt ist diese in vollem Umfang abzugsfähig. Eine gelegentliche private Nutzung ist ungefährlich.

Berufsverbände
Kosten für Berufsverbände sind in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.

Computer
Aufwendungen für einen Computer: siehe Arbeitsmittel. Sollten Sie einen Computerkurs besucht haben und für Ihre Arbeit nutzen, stellen diese Kosten ebenfalls Werbungskosten dar.

Diebstahl
Werden Arbeitsmittel gestohlen und hatten sie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, können Sie den Restwert des jeweiligen Arbeitsmittels als Verlust als Werbungskosten geltend machen.

Dienstreisen
Aufwendungen in Verbindung mit einer Dienstreise können zum Beispiel Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Flugkosten oder Verpflegungsmehraufwendungen sein.

Doppelte Haushaltsführung
Wurde der zweite Haushalt aus beruflichen Gründen erwirkt, sind die Kosten hierfür nunmehr zeitlich unbegrenzt abzugsfähig. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Abzugsfähigkeit der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten 3 Monate beschränkt ist. Des Weiteren ist zu beachten, dass am Erstwohnsitz ein eigenständiger Haushalt eingerichtet ist und sich auch hier der Lebensmittelpunkt befindet. Bei Kindern im Haushalt der Eltern werden hierbei sehr hohe Anforderungen gestellt. Abzugsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung sind: Familienheimfahrten, Miete, Gas, Strom, Wasser, Zeitungsannoncen zur Suche der Wohnung, zum Teil notwendiges Mobiliar.  Haben Sie die Wohnung käuflich erworben, sind Zinsen für die Darlehen, Abschreibung und Reparaturen ebenfalls abzugsfähig.

Dienstkleidung
Aufwendungen für Dienst- oder Berufsbekleidung sind als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass Aufwendungen für Anzüge und normale Kleidung, wie Sie diese im Alltag tragen können, keine Werbungskosten darstellen.

Dissertation/ Doktortitel
Stehen die Aufwendungen für den Erwerb eines Doktortitels im engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sind diese als Werbungskosten abzugsfähig.

Entfernungspauschale
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können in Höhe von 0,30 € für die kürzeste Entfernung geltend gemacht werden. Sollte es jedoch auf Grund von Baumaßnahmen nicht möglich sein, den kürzesten Weg zur Arbeit zu nehmen, ist dies in der Steuererklärung zu vermerken und der längere Weg abzugsfähig. Hierzu empfiehlt es sich, den genauen Zeitraum auf der Steuererklärung zu vermerken.

Einsatzwechseltätigkeit
Sind sie auf ständig wechselnden Arbeitsstätten tätig, zum Beispiel ein Dachdecker auf verschieden Dächern, kann für die Abwesenheit von zu Hause Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Auch die Fahrten zum jeweiligen Einsatzort sind mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abzugsfähig. Sollten Sie sich jedoch erst an einen immer gleichen Ort treffen und von da aus die Baustellen aufsuchen, ist nach neuester Rechtslage, die Abwesenheitsdauer erst ab dem Treffpunkt zu berechnen und die Fahrten zwischen Wohnung und Treffpunkt stellen Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung dar.

Fachbücher/ Fachzeitschriften
Fachbücher oder Fachzeitschriften sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn Sie fachliche Inhalte darstellen und Sie einen Beleg in Form einer Quittung oder Rechnung vorlegen können auf dem der Artikel und die Bezeichnung des Buches oder der Zeitschrift vermerkt ist. Bloße Bezeichnungen wie Fachliteratur oder Fachzeitschrift schließt den Werbungskostenabzug aus.

Geldstrafen
Geldstrafen oder Bußgelder sind auch nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn diese in engen Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehen.

Gewerkschaftsbeiträge
Beiträge an Gewerkschaften sind in vollem Umfang Werbungskosten.

Habilitationskosten
Stehen die Kosten der Habilitation in engen Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit, sind die Kosten hierfür als Werbungskosten abzugsfähig. Ist die Habilitation für die eigentliche Tätigkeit nur von untergeordneter Bedeutung stellen die Kosten Ausbildungskosten dar.

Haftpflichtversicherung
Kosten für eine beruflich bedingte Haftpflichtversicherung sind vollabzugsfähige Werbungskosten.

Internet
Entstehen Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder bei beruflichen Fortbildung Kosten für das Internet sind diese als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Job-Ticket
Da die Entfernungspauschale eine abgeltende Wirkung hat, sind Aufwendungen für ein Job-Ticket nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Kontoführungsgebühren
Kontoführungsgebühren werden in Höhe von 16,00 € pro Jahr als Werbungskosten anerkannt.

Lernarbeitsgemeinschaften
Bilden Sie im Rahmen einer Weiterbildung Arbeitsgemeinschaften sind die Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer und Verpflegungsmehrwendungen, insoweit Sie die vorgegebenen Stunden überschreiten, als Werbungskosten abzugsfähig.

Meisterkosten
Kosten im Zusammenhang mit einer Meisterausbildung stellen Werbungskosten dar. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören unter anderem: Lehrgangskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrtkosten, Fachliteratur, Bürobedarf, Prüfungskosten, Recherchekosten im Internet oder der Bibliothek, Arbeitsmittelkosten etc.

Nebenberufliche Tätigkeit
Für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten wie z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer sieht das Einkommensteuergesetz einen Freibetrag in Höhe von 2.400 € vor. Werbungskosten sind in diesen Fällen nur abzugsfähig insoweit Sie den Freibetrag von 2.400 € und den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € übersteigen.

Ordnungsgelder
Ordnungsgelder sind wie Geldstrafen oder Bußgeld nicht als Werbungskosten abziehbar, da sie ausschließlich durch die private Lebensführung verursacht wurden.

Parkgebühren
Parkgebühren im Zusammenhang mit einer Dienstreise können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Parkgebühren in der Nähe der Arbeitsstätte sind durch die Entfernungspauschale abgegolten und können somit nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Pauschbeträge für Werbungskosten 1.000 €
Sollte die Summe Ihrer Werbungskosten den Betrag in Höhe von 1.000 € nicht übersteigen, wird das Finanzamt den Werbungskosten-Pauschbetrag automatisch berücksichtigen.

Quellensteuer
Müssen Sie ausländische Einnahmen in vollem Umfang der deutschen Einkommensteuer unterwerfen, sind die im Ausland gezahlten Quellensteuern als Werbungskosten abzugsfähig.

Rechtsanwalt
Kosten für die Beratung für arbeitsrechtliche Probleme sind als Werbungskosten abzugsfähig. siehe auch Arbeitsgerichtsprozess

Reisekosten
Reisekosten sind in Form von Fahrtkosten mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten als Werbungskosten abzugsfähig.

Reinigung
Aufwendungen die für die Reinigung von Berufsbekleidung entstehen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Diese können anhand von Belegen nachgewiesen werden oder anhand des Aufwandes im Haushalt mit Hilfe der Reinigungskostensätze je kg Wäsche geltend gemacht werden.

Schuldzinsen
Haben Sie zum Beispiel für die Meisterausbildung ein Darlehen aufgenommen, sind die zu zahlenden Zinsen als Werbungskosten abzugsfähig

Steuerberatungskosten
Steuerberatungskosten sind, soweit Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit direkt betreffen, als Werbungskosten abzugsfähig.

Telefon
Telefonkosten sind in Höhe der beruflichen Nutzung Werbungskosten. Hierzu ist jedoch ein Einzelnachweis über einen Zeitraum von 3 Monaten notwendig. Ohne Einzelnachweis sind maximal 20 % und maximal 20 € pro Monat abzugsfähig. In beiden Fällen verlangt das Finanzamt meistens eine Bestätigung des Arbeitsgebers über die Notwendigkeit eines beruflichen Handys.

Unfallkosten
Hatten Sie einen Unfall auf der Strecke Wohnung – Arbeit sind die Kosten hierfür Werbungskosten. Zu beachten ist jedoch das in den meisten Fällen hierfür einige Nachweise wie z.B. das Protokoll der Polizei mit eingereicht werden muss.

Umzugskosten
Ist ein Umzug aus beruflichem Anlass erfolgt, sind die Kosten hierfür als Werbungskosten abzugsfähig. Zu beachten ist, dass die Finanzverwaltung hierfür Umzugskostenpauschalen festgelegt hat. Diese können auch ohne Nachweis geltend gemacht werden.

Verpflegungsmehraufwendungen
Kosten für die Verpflegung können nur in Höhe von den jeweils geltenden Pauschalen berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass für das Ausland entsprechende höhere Pauschalen gelten und für die Übernachtung im Ausland ebenfalls Pauschalen festgelegt wurden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Abzugsfähigkeit der Verpflegungsmehraufwendungen, unter bestimmten Voraussetzungen, auf die ersten 3 Monate beschränkt ist.

Vorab entstandene Werbungskosten
Sind Ihnen vor Antritt Ihrer beruflichen Tätigkeit Kosten für z.B. Bewerbung entstanden, können Sie diese ebenfalls geltend machen. Diese Kosten können auch zu einem Verlust führen, wenn Sie zum Beispiel erst im nächsten Jahr wieder beruflich tätig sind.

Werkzeug
Kosten für Werkzeuge sind wie Arbeitsmittel Werbungskosten.

Xylorimba
Musikinstrumente die ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich genutzt werden, können als Arbeitsmittel, meist in Form der Abschreibung, abgesetzt werden.

Zweitwohnsitzsteuer
Die Zweitwohnsitzsteuer ist im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.